Ziel und Aufgabe
Die Ordnung der afj vom 1996 konkretisiert die Ziele der Förderung, Koordinierung und Entwicklung der Jugendseelsorge und der kirchlichen Jugendarbeit für die Arbeitsstelle wie folgt:
- Förderung, Koordination und Entwicklung der Jugendseelsorge und der kirchlichen Jugendarbeit
- Unterstützung der Jugendseelsorge und Jugendarbeit der Diözesen, Orden, der katholischen Jugendverbände sowie weiterer Träger kirchlicher Jugendarbeit
- Beobachtung und Begleitung neuer Entwicklungen in der Jugendseelsorge
- Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den verschiedenen Trägern kirchlicher Jugendarbeit und Vermittlung von Anregungen für die Praxis
- Unterstützung und Förderung der Begegnung der katholischen Jugend auf übernationaler Ebene
- Erledigung der Aufgaben des Sekretariats der Jugendkommission gemäß Geschäftsordnung der Deutschen Bischofskonferenz
- Durchführung der Jahreskonferenz Jugendseelsorge
- Geschäftsführung der bei der Jugendkommission bestehenden Arbeitskonferenz Jugend
Um der Aufgabenstellung Unterstützen, Vernetzen und Vordenken entsprechen zu können, ist die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge neben der Leitung mit vier Referaten ausgestattet.
Der Leiter der afj ist gleichzeitig Sekretär der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Unter dem Vorsitz des Jugendbischofes berät die Jugendkommission die Deutsche Bischofskonferenz in Jugendfragen und bereitet Stellungnahmen, Beschlüsse und Arbeitshilfen der DBK in ihrem Sachbereich vor. Um eine kontinuierliche Kommissionsarbeit zu ermöglichen ist der Jugendkommission die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge als Fachstelle zugeordnet.