Grunddaten

  1. Geschichte

    Ende des 2. Weltkrieges wurden alle Bereiche der katholischen Kirche re- oder neuorganisiert. 1945 richtete die Deutsche Bischofskonferenz in Haus Altenberg die „Bischöfliche Hauptstelle für Katholische Jugendseelsorge und Jugendorganisation in den deutschen Diözesen" ein und beauftragte Prälat Ludwig Wolker am 9. November 1945 mit der Leitung.

    Am Lichtmesstag 1954 wurde das neu gebaute Jugendhaus Düsseldorf am Carl-Mosterts-Platz bezogen. Das Jugendhaus Düsseldorf ist Sitz der afj und der Bundesstelle des BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend), der am 27. März 1947 in Hardehausen bei Paderborn gegründet wurde. Der Jugendhaus Düsseldorf e.V. wird von beiden Trägern als Bundeszentrale und Dienstleister für katholische Jugendarbeit geführt.

    Die heutige Arbeitsstelle für Jugendseelsorge der Deutschen Bischofskonferenz (afj) steht in der Kontinuität der 1945 eingerichteten Hauptstelle für Jugendseelsorge. Grundlage ihrer Tätigkeit sind die nach der Wiedererlangung der deutschen Einheit von der Deutschen Bischofskonferenz 1991 verabschiedeten Leitlinien zur Jugendpastoral. Infolge der gleichzeitigen Einrichtung einer eigenen „Kommission Jugend" der Deutschen Bischofskonferenz bekam die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge den erweiterten Auftrag, die Zentralstellenfunktion für die Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz wahrzunehmen

  2. Struktur

    Nach der deutschen Einigung hat die Bischofskonferenz 1991 "Leitlinien zur Jugendpastoral" erlassen, durch die auch die Aufgaben und die Rolle der afj umschrieben werden:

    "Kirchenamtliche" und "verbandliche" Jugendarbeit
    Zum amtlichen Dienst der Kirche auf der Pfarrebene gehören die jugendgemäße Gemeindekatechese, Jugendgottesdienste und diakonisches Handeln von sinnvoller Freizeitgestaltung bis zur Jugendsozialarbeit. Die katholischen Jugendverbände und die anderen Träger der Jugendpastoral (z.B. Orden, Geistliche Gemeinschaften) nehmen teil am seelsorglichen Auftrag der Kirche. Entsprechend ihrer jeweiligen Zielsetzung und pädagogischen Konzeption leisten sie im Rahmen der kirchlichen Ordnung einen eigenständigen Beitrag zur Jugendpastoral.

    "...Für den Gesamtbereich unseres Landes nimmt die Deutsche Bischofskonferenz ihren amtlichen Dienst an der Jugend durch ihre Arbeitsstelle für Jugendseelsorge wahr. Auch der BDKJ und seine Mitgliedsverbände und die anderen Träger kirchlicher Jugendarbeit leisten einen wichtigen Dienst in der Jugendpastoral. Eine intensive Kooperation und Kommunikation zwischen den verschiedenen Partnern ist unverzichtbar." (Vergleiche Leitlinien zur Jugendpastoral 1991, Die Deutschen Bischöfe, V.1 und V.3). Dieser unverzichtbare Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der Arbeitsstelle für Jugendseelsorge und dem BDKJ als wichtigstem Kooperationspartner werden u.a. durch eine eigene durch die Bischofskonferenz genehmifgte Kooperationsvereinbarung unterstützt.

    (Vergleiche Leitlinien zur Jugendpastoral 1991, Deutsche Bischofskonferenz, V.1 und V.3)

Ziel und Aufgabe

Die Ordnung der afj vom 1996 konkretisiert die Ziele der Förderung, Koordinierung und Entwicklung der Jugendseelsorge und der kirchlichen Jugendarbeit für die Arbeitsstelle wie folgt:

  • Förderung, Koordination und Entwicklung der Jugendseelsorge und der kirchlichen Jugendarbeit
  • Unterstützung der Jugendseelsorge und Jugendarbeit der Diözesen, Orden, der katholischen Jugendverbände sowie weiterer Träger kirchlicher Jugendarbeit
  • Beobachtung und Begleitung neuer Entwicklungen in der Jugendseelsorge
  • Förderung des Erfahrungsaustauschs zwischen den verschiedenen Trägern kirchlicher Jugendarbeit und Vermittlung von Anregungen für die Praxis
  • Unterstützung und Förderung der Begegnung der katholischen Jugend auf übernationaler Ebene
  • Erledigung der Aufgaben des Sekretariats der Jugendkommission gemäß Geschäftsordnung der Deutschen Bischofskonferenz
  • Durchführung der Jahreskonferenz Jugendseelsorge
  • Geschäftsführung der bei der Jugendkommission bestehenden Arbeitskonferenz Jugend

Um der Aufgabenstellung Unterstützen, Vernetzen und Vordenken entsprechen zu können, ist die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge neben der Leitung mit vier Referaten ausgestattet.

Der Leiter der afj ist gleichzeitig Sekretär der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Unter dem Vorsitz des Jugendbischofes berät die Jugendkommission die Deutsche Bischofskonferenz in Jugendfragen und bereitet Stellungnahmen, Beschlüsse und Arbeitshilfen der DBK in ihrem Sachbereich vor. Um eine kontinuierliche Kommissionsarbeit zu ermöglichen ist der Jugendkommission die Arbeitsstelle für Jugendseelsorge als Fachstelle zugeordnet.

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